Mittwoch, 27. März 2024

Nach gutem alten Brauch oder nach gutem altem Brauch?

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Szenenbild aus der „Buddenbrooks“-Verfilmung von Heinrich Breloer

Ein Leser fragt, ob die Formulierung „mit anschließendem gemeinsamem Abendessen“ richtig sei. Seinem Gefühl zufolge müsse es „mit anschließendem gemeinsamen Abendessen“ heißen. Der Zwiebelfisch findet, dies sei eine Frage von höchstem allgemeinem Interesse, die eine exemplarische Antwort verdient.

Frage eines Lesers aus Frankfurt am Main: Wir rätseln seit Tagen über eine Formulierung. Ein Lektor behauptet, der Satz „mit anschließendem gemeinsamem Abendessen“ sei richtig, wir anderen aber finden, dass sich „mit anschließendem gemeinsamen Abendessen“ besser anhört. Was ist tatsächlich richtig? Für eine Antwort wären wir Ihnen sehr verbunden!

Antwort des Zwiebelfischs:
Sehr geehrter Leser! Zu Ihrer Frage fallen mir gleich noch weitere ein: Treffen wir uns „bei schönem, warmem Wetter“ oder „bei schönem, warmen Wetter“? Tafeln wir „mit feinem französischem Champagner“ oder „mit feinem französischen Champagner“? Und wie lautet die korrekte Formulierung in der Traueranzeige: Nach langem, schwerem Leiden – oder: Nach langem, schweren Leiden? Dies sind Fragen, die mir immer wieder gestellt werden und die ich mir bisweilen selbst stelle. Ihr Anliegen ist also von höchstem allgemeinem Interesse und verdient eine exemplarische Antwort. Dabei habe ich für Sie eine gute und eine schlechte Nachricht. Die schlechte zuerst: Der Lektor hat – nach neuesten Erkenntnissen – Recht. Das dürfen Sie ihm aber bitte nicht übel nehmen, fürs Rechthaben werden Lektoren schließlich bezahlt. Und nun die gute: Ihr Gefühl, das andere sei richtig, ist durchaus berechtigt. Sie sind es so gewohnt, weil Sie es – genau wie ich und viele andere, die älter als 30 sind – noch so gelernt haben.

Bei Reihungen von Adjektivattributen vor einem männlichen oder sächlichen Dativobjekt (also Eigenschaftswörtern, die vor einem Hauptwort im 3. Fall stehen) gilt es zwischen Aufzählung und Spezifizierung zu unterscheiden.

Bei einer Aufzählung sind beide Glieder gleichwertig und werden mit Komma oder „und“ getrennt. Und da sie gleichwertig sind, werden sie auch gleich gebeugt: „mit frischem, gesundem Gemüse“. Das galt auch schon zu früheren Zeiten, auf jeden Fall zu Zeiten von Thomas Mann, der ein Meister im Aneinanderreihen von Adjektiven war. Für Aufzählungen im Dativ liefert er zahlreiche klangvolle Beispiele:

– „Pastor Wunderlich langte an, ein untersetzter alter Herr in langem, schwarzem Rock.“ („Buddenbrooks“)

– „Als Morten Schwarzkopf bald nach dem Mittagessen mit seiner Pfeife vor die Veranda trat, um nachzusehen, wie es mit dem Himmel bestellt sei, stand ein Herr in langem, engem, gelbkariertem Ülster und grauem Hute vor ihm.“ („Buddenbrooks“)

„Jener Stämmige, im Gürtelanzug und mit schwarzem, pomadisiertem Haar, der »Jaschu« gerufen wurde, …“ („Der Tod in Venedig“)

Eine andere Form der Aneinanderreihung von Eigenschaftswörtern ist die Spezifizierung. Hier sind die einzelnen Glieder nicht gleichberechtigt. Das zweite Eigenschaftswort und das Hauptwort bilden eine Einheit, das erste Eigenschaftswort bestimmt diese Einheit; ein Komma oder „und“ wäre sinnentstellend. Nehmen wir als Beispiel „feinen französischen Champagner“. Das ist keine Aufzählung, denn es handelt sich nicht um Champagner, der sowohl französisch als auch fein ist. Es ist eine Spezifizierung: „französisch“ und „Champagner“ bilden eine Einheit, und beides zusammen ist „fein“.

In diesen Fällen galt früher die Regel, dass im Falle eines 3. Falles das erste Glied stark gebeugt wird und das folgende schwach. „Stark“ bedeutet mit einem „m“ am Ende, „schwach“ mit „n“. Also: „mit feinem französischen Champagner“.

Auch hierfür liefert Thomas Mann höchst elegante Beispiele:

– „Eine Flut von weißem elektrischen Licht ergoss sich breit in den Saal.“ („Wälsungenblut“)

– „Sie trägt eine Art von langem, mit braunem Pelz besetzten Abendmantel.“ („Buddenbrooks“)

– „Er … stieg mit leichten und beherrschten Bewegungen aus dem offenen Wagen auf den gewalzten, mit feinem gelben Sande bedeckten Erdboden hinab.“ („Königliche Hoheit“)

Ihr Beispiel, verehrter Leser, wäre bei Thomas Mann zu einer Zusammenkunft „mit anschließendem gemeinsamen Abendessen“ geworden, da es sich nicht um eine Aufzählung, sondern um eine Spezifizierung handelt.

Die alte Regelung verlangte ihren Anwendern einiges ab, denn man musste den Unterschied zwischen einer Aufzählung und einer Spezifizierung kennen, um sich in „einwandfreiem, fehlerlosem Deutsch“ ausdrücken zu können. Nur dann bewegte man sich „auf sicherem grammatischen Terrain“.

Kein Wunder also, dass sich schon seinerzeit nicht alle mit dieser Regel anfreunden mochten. Alfred Döblin, ein Zeitgenosse Thomas Manns, nahm es mit der Unterscheidung nicht so genau. Manchmal beugte er in Aufzählungen stark und schwach, dafür in Spezifizierungen gleichmäßig stark:

– „Am Stock kam sie auf Slawata zu, burgunderrotes Gesicht vor weißem losem Haar, das auf einen glatten viereckigen Kragen fiel.“ („Wallenstein I“)

– „Der hochstirnige alte de Witte, hinter seinem Tisch mit den Folianten in einen Armsessel gestreckt, mit langem geteilten Weißbart, müden langsamen Augen, groß und breitschultrig wie sein serbischer Gast, hörte alles Geflüsterte mit Freude.“ (ebd.)

– „… saß barhäuptig … der blonde Pfalzgraf, perlmutterweiß die Haut, halbschlafend, die ausgestreckten langen Beine in losen Stulpen, mit Spitzen verziert, die offene Jacke aus blauem gepreßtem Samt.“ (ebd.)

– „… und als er aufwachte, stand Marie mit frischem, roten Gesicht vor ihm.“ („Amazonas – 3. Der neue Urwald“)

– „Dann saß sie plötzlich zu langem, blöden störrischen Weinen nieder.“ („Das Stiftsfräulein und der Tod“)

Diese „Ungereimtheiten“ tun Döblins literarischer Virtuosität keinen Abbruch, sie zeigen lediglich, dass die Regel schon immer ein Fall persönlicher Auslegung war. Dies ist wohl der Grund, weshalb man sich bei der zweiten deutschen Rechtschreibreform (1996-2006) entschloss, die alte Unterscheidung abzuschaffen. Anders als ihr Name vermuten lässt, wurden bei der Reform nämlich nicht nur die Rechtschreibregeln erneuert. Es gab auch ein paar Änderungen bei der Zeichensetzung und in der Grammatik. Und eine dieser Änderungen betrifft Sätze mit gelegentlichem doppelten Dativ, die seitdem Sätze mit gelegentlichem doppeltem Dativ sind. Im Duden-Band 9 über „Richtiges und gutes Deutsch“ findet man unter der Überschrift „Besonderheiten der Adjektivdeklination“ den Hinweis:

Die frühere Regel, dass in diesen Fällen beim Dativ Singular das zweite Adjektiv schwach gebeut werden müsse (bei dunklem bayerischen Bier), gilt nicht mehr.

Heute werden die Endungen allesamt angeglichen, egal, ob es sich um eine Aufzählung oder um eine Spezifizierung handelt.

Wir haben es damals noch anders gelernt, darum kam Ihnen „mit anschließendem gemeinsamem Abendessen“ falsch vor. Es ist heute aber richtig. Jedenfalls laut Duden. Ein anderes Standardwerk der deutschen Sprache sieht dies anders. Der Wahrig vermerkt zu ebendieser Frage im Band 4 („Grammatik der deutschen Sprache“) auch 2002 noch trotzig:

Grundsätzlich gilt die Regel, dass Doppelkennzeichnung der starken Deklination als hyperkorrekt empfunden und daher vermieden wird.

Hyperkorrekt oder normal korrekt, Wahrig oder Duden – da stehen wir nun mit zwei sich widersprechenden Aussagen und sind so klug als wie zuvor. Ich empfehle Ihnen daher: Wenn es sich um eine Aufzählung handelt, beugen Sie zweimal stark, denn das war offenbar immer schon richtig:

– bei schönem, warmem Wetter
– nach langem, schwerem Leiden

Handelt es sich um eine Spezifizierung, bleibt es Ihrem Gefühl überlassen, ob Sie es auf die klassische Art mit Thomas Mann halten und das zweite Glied schwach beugen oder ob Sie mit der Reformmode gehen und auch hier beide Adjektive gleich stark beugen.

– mit anschließendem gemeinsamem Abendessen (modern-hyperkorrekt) oder
– mit anschließendem gemeinsamen Abendessen (klassisch normal-korrekt)

Lehrer und Lektoren sind allerdings dazu angehalten, sich nach dem Standard zu richten, und der sieht in allen Fällen mit anschließendem gemeinsamem Abendessen gleichmäßige starke Beugung vor.

Dass es überhaupt dazu kam, das zweite Glied schwach zu beugen, liegt an der Ähnlichkeit zu jenen Phrasen, bei denen das erste Glied ein Artikel oder ein Pronomen ist. Stehen diese im Dativ, wird das folgende Adjektiv stets schwach gebeugt:

– in einem kühlen Grunde (nicht: in einem kühlem Grunde)
– unter einem blühenden Baum (nicht: unter einem blühendem Baum)
– mit deinem neuen Auto (nicht: mit deinem neuem Auto)
– neben meinem besten Freund (nicht: neben meinem bestem Freund)

Hier galt praktisch schon immer, dass ein starkes „m“ genügt. Doch es finden sich immer wieder Beispiele, die zeigen, dass manche auch mit den einfachsten und ältesten Regeln überfordert sind. So wie dieser Programmhinweis aus einer Fernsehzeitschrift, der nicht nur in grammatischer, sondern auch in geografischer Hinsicht neue Maßstäbe setzt:

(c) Bastian Sick 2015


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17 Kommentare

  1. Ingolf Wolfart

    Ein ähnliches Problem gibt es:

    Im November dieses Jahres Oder
    Im November diesen Jahres

    Für mein Sprachgefühl ist die erste Version richtig, weil es sich um ein Demonstrativpronomen handelt, obwohl die zweite Version immer öfter gebraucht wird. Man verwendet hier das Demonstrativpronomen wie ein oder analog einem Adjektiv.

    Mfg

    • Recht haben Sie, lieber Herr Wolfart! Und wieso, das steht in dieser Zwiebelfisch-Kolumne (https://bastiansick.de/kolumnen/zwiebelfisch/das-verflixte-dieses-jahres/).

    • Peter Bierwirth

      UNd warum nicht gleich die Tautologie bei ‚feiner, französischer Champagner‘ vermeiden? Denn merke: ‚Champagne‘ ist eine ‚appélation controlée‘, d.h. es gibt nur einen französischen Schaumwein dieses Names, alles andere ist höchstens ‚méthode champagnoise‘. In einem Artikel der FAZ habe ich heute (10.08.2019) lesen müssen: “ …eine Kolonne gepanzterte Fahrzeuge..“ müsste es nicht heissen: „eine Kolonne gepanzerter Fahrzeuge?. Wäre net,, eine rasche Antwowort mit Hinweis auf Grammatik-Regel zu erhalten.

      • Peter Bierwirth

        Sorry, habe mich ‚vertippt‘: Hier der gesamte Datz in der FAZ von Herrn Carstens: Um sechs war sie (AKK) von Berlin nach Jordanien geflogen, hatte in Amman den König getroffen, den Außen- und den Verteidigungsminister. Sie war mit einer Kolonne gepanzerte Fahrzeuge hinaus in die Wüste gefahren..
        Ich meine, es müsse ‚gepanzerter‘ …heissen.

  2. Also wurde, nach „gutem alten“ Brauch, wieder einmal für richtig erklärt, was von genügend Leuten lange genug falsch gemacht worden oder als zu kompliziert erachtet worden ist. Auf die Art gelangt mittlerweile viel Unsinn in den Duden. Wenn ich die Wahl zwischen Thomas Mann und der aktuellen Duden-Ausgabe als Referenz habe, muß ich nicht lange überlegen, woran ich mich orientiere.

  3. Vielen Dank für diesen erhellenden Artikel, dem ich nur eines hinzufügen möchte: Feiner französischer Champagner ist mindestens einmal, wenn nicht sogar zweimal redundant. Denn Champagner kommt zwingend aus der Champagne, die bekanntermaßen in Frankreich liegt. Französischer Champagner ist also weißer Schimmel und nasses Wasser. Einige werden behaupten, dass es sich bei dem Attribut „fein“ ähnlich verhält, aber das lasse ich einmal dahingestellt.

  4. Martin Carstensen

    Neben der für mich neuen und mit Bedauern zur Kenntnis genommenen Information über die Nivellierung von Aufzählung und Spezifizierung, die damit nicht mehr akustisch, sondern nur noch durch das hoffentlich mit Bedacht gesetzte (bzw. weggelassene) Komma im Schriftsatz zu unterscheiden sind, ist mir eine andere womögliche Neuerung in Ihrem Artikel aufgefallen:

    Sie schreiben im ersten Absatz, dass der Lektor „Recht habe“, wobei ich mich frage, welches Recht er wohl sein Eigen nennen mag. Oder ist es lediglich so, dass der Lektor in seiner Annahme richtig liegt und damit „recht hat“? Wird dies inzwischen auch nicht mehr unterschieden?

  5. > … denn man musste den Unterschied zwischen einer
    > Aufzählung und einer Spezifizierung kennen, …

    Man musste damals™ also wissen, was und wovon man redete.

    Danke, Herr Sick! 🙂

  6. Zum Programmhinweis in der Fernsehzeitung:

    Laut Wikipedia ist die Elbe 1094 km lang (der „Neue Brockhaus“ von 1960 spricht von 1165 km, davon 760 km in Deutschland), Wikipedia meint, sie sei schiffbar ab Pardubice (846 km schiffbar lt. Brockhaus).
    Wie kommen die Redakteure also auf 727 km? Sie fahren nicht „alles“ ab, aber so, wie es da steht, erweckt es einen insgesamt falschen Eindruck.

  7. Der Deutschlehrer muss hoffentlich nicht Punkte abziehen und die Note verschlechtern, wenn ein Schüler ihm einen „Döblin“ abliefert! Dafür gibt es doch das Mittel der roten Schlangenlinie (nicht ganz richtig, aber keine Abwertung).
    Bin ich froh, kein Deutschlehrer zu sein, der hier womöglich gesetzlich dazu angehalten ist, überpenibel zu sein!

  8. Der Unterschied zwischen Aufzählung und Spezifizierung ist in meinem deutschen Sprachgefühl verankert, und je nach meiner Intention, das eine oder das andere auszudrücken, wende ich die entsprechende Beugung an – in Wort und Schrift. Wenn hierzulande Rechtschreibkommissionen oder die Dudenredaktion der Auffassung sind, beliebige Fehler für richtig erklären zu müssen, wenn nur genügend Leute sie begehen, wird die deutsche Rechtschreibung am Ende bei vier Kreuzen für jedes Wort landen (drei Kreuze für das Wort und ein Kreuz für die Endung).

  9. also um Viertel neun so einen Beitrag über die Elbe anzuschauen ist schon ziemlich viel verlangt, vor allem weil ich die Elbe auf ihrem langen Weg gerne begleiten würde………….ohje, das mit dem modernem Deutsch komme ich nicht so ganz klar, haha.

  10. Ich glaube, ich werde alt. Es wäre mir im Traum nicht eingefallen, dass der doppelte Dativ hier richtig sein könnte. Auch ich orientiere mich in diesem Fall doch lieber an Thomas Mann als an irgendwelchen „Reformen“.

    DARF man nun aber noch „mit anschließendem gemeinsamen Abendessen“ schreiben, oder wäre das jetzt im Aufsatz ein Fehler? Ich gebe nämlich einer Schülerin der hiesigen Deutschen Schule Nachhilfe… Nicht dass die Arme noch Ärger bekommt meinetwegen. 😉

  11. Hallo,

    zu diesem Thema habe ich übrigens auch noch eine Frage.

    Was mich verwirrt oder was ich möglicherweise falsch in Erinnerung habe, betrifft die allgemeine Bedeutung für die ‚m‘-Endung. Wenn ich mich richtig erinnere, steht die nicht eigentlich für eine abkürzende Form?
    Bsp.:
    -bei dem schönen Wetter wird zu – bei schönem Wetter.
    -der alte Herr in dem langen, schwarzen Rock wird zu –
    der alte Herr in langem, (dem fällt weg bis auf das m) schwarzen Rock?

    Ich gestehe allerdings, das ich des Öfteren bei diesen Sätzen auch ein- bis zweimal überlegen muss, was auch daran liegen mag, dass seit der Rechtschreibreform in den 1990ern sehr viele, teils logische, teils auch verwirrende Änderungen vorgenommen wurden, wobei entweder die eine oder die andere Regelung auch noch gültig ist.

    Ich erlebe in meinem Berufsalltag, der sich zu 90% in der Infothek eines Landkreises abspielt, fast jeden Tag, wie kompliziert die deutsche Sprache selbst für hierzulande geborene Menschen ist. Sollte man sich jedoch darüberhinaus als fremdsprachiger Bürger die deutsche Sprache aneignen wollen, hat man sich wirklich etwas wahrlich Großes vorgenommen.

    Liebe Grüße aus dem Peiner Land
    Maike Senger

    • Liebe Sprachenthusiasten,

      wäre auf Eure Meinung zu folgendem Satz neugierig:
      „Der Patient verkürzt seinen Aufenthalt bei uns wegen Erreichens des zentralen Therapieauftrags.“

      Ist der doppelte Genitiv zulässig?

      Liebe Grüße
      Uwe

  12. Lieber Herr Sick! In Ihrem ausgezeichneten Artikel zitieren Sie den Duden-Band 9: „… dass … das zweite Adjektiv schwach gebeut werden müsse“. Fehlt hier das „g“ oder das „[sic!]“? Was beut der Zwiebelfisch?

  13. Stefan Cümbüsyan

    Komisch, im Ruhrpott hat man keine Probleme damit:
    Von dem Hans seinem schwarzem hohem Kohleberg aus hat man Blick bis im grünem waldigem Tal.
    (Tut mir leid, konnte ich mir nicht verkneifen)
    Aber mal im Ernst:
    Ich hatte nämlich Probleme mit dem Satz: „Aus des Künstlers spektakulärem und von seinen Fans gelobte(m/n) Projekt ist jetzt endlich eine große Ausstellung geworden.“ Ich hätte mich für „n“ entschieden.
    Ich habs dann eh umformuliert, aber es ist schon diskussionwürdig.

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